1496

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1496

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1534 April 1
Original dating Original dating
... geben in unnserm kuonigelichen sloss zuo Prag den ersten tag des monats Aprilis anno Domini etcetera im vierunddreissigisten unnserer reiche des romischen im vierten unnd der anndern im achten

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
König Ferdinand [I. von Habsburg] bekundet, dass Johann [II. von Henneberg], erwählter Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, von Ferdinands Bruder [Kaiser Karl V.] für den Empfang der kaiserlichen Regalien und Lehen eine Frist bis zum nächsten Michaelis [1534 September 29] gesetzt wurde. Bisher hat Johann aber keine Zeit gehabt, diese Regalien zu empfangen. Deshalb verlängert Ferdinand die Frist (indullt unnd urlawb) um ein weiteres Jahr, unter der Voraussetzung, dass in dieser Zeit kein Reichstag stattfindet. Findet ein Reichstag statt, muss Johann auf diesem Reichstag die Regalien in Empfang nehmen. Dies alles hat keine Auswirkungen auf die kaiserlichen Rechte. Ausstellungsort: Prag. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Signatures Signatures
(Ferdinandus / ad mandatum domini regis proprium / B. ? cancellarius Trid. ? / ? / registrata)
Formal description Formal description
Ausfertigung, Papier, Papiersiegel auf der Rückseite

Information / Notes


Additional information Additional information
Am unteren Rand des Papierbogens einige nicht lesbare Worte, die zum Teil abgeschnitten sind.

Representations

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Nutzungsdigitalisat JPG Digital media exists Show details page