Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 605

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1387 Januar 6
Originaldatierung Originaldatierung
Gegeben in jar und tage als vor geschriben stet

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Die Meister der Wollweberzunft (hantwerg des wulnwerkis) in Fulda bekunden, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, Dekan Martin und dem Konvent von Fulda über die Walkmühle in der Stadt Fulda in der Kohlhauser Gasse erhalten haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1387 Januar 6: Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, überlässt mit Zustimmung des Dekans Martin und des Konvents von Fulda den Meistern der Wollweberzunft, Bürger der Stadt Fulda, die Walkmühle vor der Stadt Fulda in der Kohlhauser Gasse am Neuen Acker gelegen. Zu der Walkmühle gehören ein Drittel des Ackers, so dass darauf dreierlei Getreide angebaut werden können, eine Wiese für die Erzeugung eines Fuders Heu, eine Viehweide und eine Hofstätte. Für jedes gewalkte Tuch soll der Abt jährlich viereinhalb Fuldaer Pfennige erhalten. Die Meister sollen zweieinhalb Pfennige zur Entlohnung des Walkers erhalten, die sie nach ihrem Gutdünken regeln können. Der Walker wird in Zukunft von den Meistern eingesetzt und vom Abt bestätigt. Der Walker muss dem Abt einen Eid leisten. Bei Pflichtverletzung [?] kann ein neuer Walker bestimmt werden. Meister und Zunft sollen auf Kosten des Klosters für den Bauunterhalt der Mühle sorgen. Der Abt stellt auch das Bauholz zur Verfügung. Bei einem Wassereinbruch können sie mit Wissen des Abtes in dessen Wäldern Reisig zur Ausbesserung des Wehrs schlagen. Außerdem darf der Walker ein Fuder Leseholz als Brennholz pro Woche nach Bedarf aus dem Wald holen; das Holz darf er aber nicht verkaufen. Der Walker hat dies mit einem Eid zu beschwören. Die Unterbrechung der Wasserzufuhr zur Walkmühle, etwa zur Bewässerung von Äckern und Wiesen, wird mit fünf Schillingen Pfennige bestraft. Die früher vom Abt wiederkäuflich an den Jakobs-Altar der Pfarrkirche in Fulda verkaufte Rente von sechs Pfund wird von den dem Abt zustehenden Einkünften aus der Walkmühle gezahlt; die Zunft hat für die Rente nicht aufzukommen. Abt und Konvent behalten sich den Flusslauf durch das Klostergelände und die bisherigen Dienste des Walkers vor; die Dienste soll der Walker am Tag und nicht unangemessen (und nicht uber lanc) leisten. Das Gericht des Abtes und die Gewohnheiten und Rechte von Abt und Kloster bleiben von den genannten Regelungen unberührt. Siegelankündigung des Abtes. (Nach Crists geburte dritzehenhundirt jar in dem syben und achtzigisten jare uff den zwelfften Epiphania genant). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler Siegler
[Wollweberzunft in Fulda]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Für das Insert: StaM, Kopiare Fulda: K 435, f. 217v-218v; K 438, f. 704-710; K 443, f. 675-680

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Textverluste wegen Beschädigung des Pergaments.
Vgl. zu der Walkmühle Geschichte der Stadt Fulda I, S. 509 f.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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