Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1931

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1672 August 23
Originaldatierung Originaldatierung
... der geben ist unserer statt Wienn den drey und zwantzigsten tag des monaths Augusti nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnaden reichen geburth im sechtzehen hundert zwey und sibentzig unserer reiche des römischen im fünftzehenden des hungarischen im achtzehenden und des böheimischen im sechtzehenden jahre

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Kaiser Leopold [I.] von Habsburg bekundet, dass Bernhard Gustav Markgraf von Baden[-Durlach] und Hochberg, Abt von Fulda und Kempten, Koadjutor von Siegburg, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, so wie Leopold es zuletzt für Bernhard Gustavs verstorbenen Vorgänger Joachim [von Gravenegg] 1659 Juli 24 (... den vier und zwantzigsten July anno sechtzehen hundert neün und fünftzig) getan hat. Leopold bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Bernhard Gustav gelobt durch seine Bevollmächtigten Franz Heinrich Fridag, Freiherr von Gödens und den kaiserlichen Hofagenten Franz von Wayersheim unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Vorderseite mit aufgeklappter Plica, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 16...
Rückvermerk Rückvermerk
Tax- und Registraturvermerk
Unterschriften Unterschriften
(Leopoldt [unter der Plica]
vidit Leopold Wilhelm graff [unter der Plica] / zu Königsegg propria [unter der Plica]
ad mandatum sacrae caesarae / maiestatis proprium / Wilhelmb Schröder manupropria)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Wollschnur angehängtes Majestätssiegel (stark beschädigt)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Vgl. hierzu auch Nr. 1885 und 1957.
Kurzregest unter der Plica.
Graf Leopold Wilhelm von Königseck war Reichshofrat und Kämmerer.
Auf der Rückseite wird Johann Eisenmann als Registrator angegeben.

Repräsentationen

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