1844
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1844
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1638 August 14
Originaldatierung
Originaldatierung
Anno et die quo supra
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Bernhard von Rabenau, Konventuale von Fulda und Propst von Michaelsberg, bekundet, das ihm Hermann Georg [von Neuhof], Abt von Fulda, gemäß einer darüber ausgestellten und hier inserierten Urkunde die Propstei Blankenau übertragen hat. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Inserierte Urkunde von 1638 August 14: Hermann Georg [von Neuhof], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Propstei Blankenau, die dem Kloster Fulda unterworfen ist, Bernhard von Rabenau, Konventuale von Fulda und Propst von Michaelsberg, mit aller weltlichen Gewalt und Seelsorge übertragen hat. Bernhard von Rabenau entspricht den päpstlichen Anforderungen; dem Propst stehen alle Einkünfte der Propstei zu, ausgenommen nur die Einkünfte des von Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, in der Stadt Fulda errichteten Nonnenkonvents. Gemäß der Benediktsregel sind ihm die Mönche der Propstei zu Gehorsam verpflichtet; Bernhard von Rabenau ist zum Schutz und Erhalt der Rechte und Besitzungen der Propstei verpflichtet. Siegelankündigung des Abtes Hermann Georg. Ausstellungsort: Burg Neuhof [bei Fulda]. (Datae in arce nostra Neuehoff die decima quarta Augusti anno a Christo nato millesimo sexcentesimo trigesimo octavo). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Unterschriften
Unterschriften
(Bernardus a Rabenauw manu propria)
Siegler
Siegler
Bernhard von Rabenau
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, an Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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