71/24

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 71/24

Case file


Identification


Title Title
Verordnung: Alle auf Urlaub befindlichen Soldaten der Hessischen Armee, die zu Hause an außergewöhnlichen Krankheiten erkranken und die Standorte Gießen und Darmstadt nicht mehr erreichen können, sind durch Amtsärzte zu überwachen und mit Arzneien zu versorgen. Die Truppenteile sind entsprechend zu unterrichten
Life span Life span
Darmstadt, 1808 April 27

Notes


Descriptors Descriptors
Gießen
Darmstadt

Representations

Type Name Access Information Action
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