Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 55/11

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Das Polizeistrafgesetz sagt aus, dass ein Drittel der eingehenden Polizeistrafen zur Besoldung des Aufsichtspersonal verwendet werden soll (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1856 Juli 29

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Nutzungsdigitalisat TIF Detailseite anzeigen
Original Akte Detailseite anzeigen