Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1540

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1548 Januar 16
Originaldatierung Originaldatierung
Montag den sechzehenden Ianuarii des scheinendenn acht und vierzigsten iahrs

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
In der Klagesache des Philipp von Mörle genannt Beheim (Behem) gegen Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, entscheiden die erwählten Schiedsichter nach Anhörung der Klage, Gegendarstellung (antwurt), Überprüfung aller schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen und Einholung des Rats rechtsgelehrter Personen folgendermaßen: dem im Namen des Abtes handelnden Anwalt wird bekannt gegeben, dass der Abt den Kläger und dessen Untertanen in ihrem lang hergebrachtem Recht hinsichtlich der Nutzung des Waldes und der Rodung in der Wüstung Elmes [zwischen Hintersteinau und Magdlos] einschließlich ihres Zubehörs, deren Umfang und Lage im zweiten Artikel der Klage genau beschrieben ist, zukünftig nicht mehr beeinträchtigen soll. Der Fuldaer Anwalt hat im Namen des Abtes dafür zu sorgen, dass dem Kläger und seinen Untertanen in Elmes zukünftig ihre genannten Rechte nicht mehr streitig gemacht werden. Die Schiedsrichter sprechen Philipp von Mörle von der Verteidigungsschrift (defensional clagen) des Anwalts des Abtes frei. Sie behalten dem Abt aber dessen Eigentumsrechte [an der Wüstung] vor. Die Prozesskosten werden gegeneinander aufgerechnet. Die Schiedsrichter, Karl von Trümbach (Caroll von Trubenbach), Amtmann in Burghaun, Hartmann von Boyneburg, Amtmann in Fürsteneck, Ludger (Ludiger) von Mansbach und Christoph (Christoffern) von der Tann haben den Schiedsspruch 1548 Januar 16 verkündet. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2, Papiersiegel 3, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1548 Jan.16...
Siegler Siegler
Karl von Trümbach, Hartmann von Boyneburg, Ludger von Mansbach, Christoph von der Tann
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, vier aufgedrückte Papiersiegel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Einige Worte der Urkunde sind wegen Löchern im Papier nicht mehr lesbar; der obere Teil der Urkunde ist auf der Rückseite mit Papier verstärkt worden.
Zur Wüstung Elmes: ungefähre Lage in der Streusiedlung Stork zwischen Hintersteinau und Magdlos (heutige Gem. Flieden); vgl. Reimer, Historisches Ortslexikon, S. 117.

Repräsentationen

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