1293

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1293

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1494 Juli 31
Original dating Original dating
Acta sunt hec Fulde in curia dotis ibidem mane hora audiencie causarum consueta sub anno Domini millesimoquadringentesimo nonagesimo quarto die vero Iovis mensis Iuly tricesima prima [?] indictione duodecima pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Allexandri divina providentia pape sexti anno secundo

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Nikolaus Horr aus Fulda, Kleriker der Diözese Würzburg, Notar kaiserlicher Autorität, lässt auf Bitte des Offizials des Archidiakons von Fulda eine Urkunde mit zwei Transsumpten von anderer Hand anfertigen. Der Offizial des Archidiakons von Fulda bekundet, dass ihm durch Valentin Cristan, Pfarrer in Buttlar, Syndikus und Prokurator des Abtes von Fulda [, Johann I. von Henneberg,] und des Konvents von Fulda, zwei Urkunden vorgelegt worden sind. Eine Urkunde ist mit einem blaugrauen (glauca) Wachssiegel versehen und von dem Abt eines Benediktinerklosters, ausgestellt worden; die andere ist mit einem roten Wachssiegel besiegelt und von Heinrich [von Weilnau], Abt von Fulda, ausgestellt worden. Beide Urkunden sind untersucht und für unverdächtig befunden worden. Sie werden zur Sicherheit kopiert und notariell beglaubigt, so dass sie vor Gericht Gültigkeit haben. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. Notarszeichen. Inserierte Urkunden von 1292 Juni 25 und 1292 September 24 [siehe Zusatzinformationen]. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Attestors Attestors
Balthasar Klein, Vikar
Adam Hartleub, Kustos der Fuldaer Pfarrkirche
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, Siegel, Notarszeichen
Further records Further records
Für die inserierte Urkunde von 1292 Juni 25: Nr. 168.
Printing specifications Printing specifications
Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CVIII [Druck der inserierten Urkunde]; Regest: Rübsam, Heinrich V. Nr. 34

Information / Notes


Additional information Additional information
Inserierte Urkunde von 1292 Juni 25 [vgl. Nr. 168]: Die Benediktineräbte von Hirsau, Diözese Speyer; Comburg und Murrhardt, Diözese Würzburg; Weingarten, Zwiefalten und Blaubeuren, Diözese Konstanz, erkennen die Befugnis Heinrichs [von Weilnau], Abt von Fulda, an, ein Generalkapitel zur Reform der von innen und außen bedrohten Klöster der genannten Provinzen abzuhalten und bitten ihn, dasselbe baldigst auszuschreiben. Sie versprechen Gehorsam. Fulda soll sich um die Bestätigung der Privilegien und die Einsetzung eines Konservators bemühen. Die anfallenden Kosten sollen gemeinsam getragen werden. Ausstellungsort: Zwiefalten. (Datum in Zwivalten anno Domini M° CC° LXXXX secundo indictione quinta in crastino Iohannis Baptiste).
Inserierte Urkunde von 1292 September 24: Heinrich [von Weilnau], Abt von Fulda, beruft in Folge des Schreibens der Benediktineräbte von [1292 Juni 25] ein Generalkapitel des Ordens in Deutschland ein. Auf einem allgemeinen Konzil [4. Laterankonzil] ist einst beschlossen worden, alle drei Jahre Versammlungen der Äbte und Prioren des Benediktinerordens an geeigneten Orten zur Reform der Klöster abzuhalten. Der beklagenswerte Zustand des einst so bedeutenden Benediktinerordens rührt von der Vernachlässigung der Generalkapitel her. Unter Berufung auf das Primatsrecht des Fuldaer Abtes ist dieser von vielen Seiten aufgefordert worden, ein Generalkapitel einzuberufen. Ohne daraus ein Vorrecht ableiten zu wollen, kommt der Abt nun den Bitten nach und ruft die Äbte und Prioren Deutschlands zur Teilnahme am Generalkapitel am Fest der Heiligen Philipp und Jakob [1293 Mai 1] in Fulda auf und bittet, allen Teilnahmewilligen die Teilnahme zu ermöglichen. Ausstellungsort: Fulda. (Datum Fulde anno Domini millesimo ducentesimo nonagesimo secundo octavo Kalendas Octobris).

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