1057

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1057

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1469 Januar 19
Original dating Original dating
Datum mit unserm furstlichen sigill versiegelt uff Donrstag nach Anthonii anno et cetera LX° nono

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Ludwig [II.], Landgraf von Hessen, Graf von Ziegenhain und Nidda bekundet, dass er dem Johann [II.], Graf von Henneberg [-Schleusingen] und Hauptmann des Klosters Fulda, seinen Fehdebrief von 1469 Januar 14 zurückschickt, da dieser ihm unbilligerweise übersandt wurde. Ludwig bemerkt, dass er den Fehdebrief Johanns zur Kenntnis genommen hat, ihm darin aber an seinen fürstlichen Würden und Titeln abgebrochen wird, indem sich Graf Johann vor Landgraf Ludwig nennt. Diesen Formfehler hatten nicht einmal Johanns Vorfahren, sein Vater und Bruder, begangen, sondern den Landgrafen stets als Fürsten des Heiligen Römischen Reiches tituliert, wie es auch der Papst und der römische Kaiser tun. Ludwig schreibt, dass ihm nicht bekannt sei, dass Johann größer oder besser als seine Vorfahren wäre oder etwas an Adel empfangen hätte, aufgrund dessen er sich dies erlauben könne. Sollte Graf Johann eine Fehde mit dem Landgrafen wünschen, will dieser über Johanns Hochmut und Frevel hinwegsehen und sich tröstlich verteidigen, vorausgesetzt, er wird beim nächsten Mal in korrekter Weise als Fürst angeschrieben. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Sealer Sealer
Landgraf Ludwig von Hessen
Formal description Formal description
Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel (Fragment)

Representations

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