2043
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 2043
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1699 November 10
Originaldatierung
Originaldatierung
So geschehen Fuldt den 10. Novembris anno 1699
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Die Grafen von Berlepsch bekunden als Brüder, dass sie in Übereinstimmung mit ihrer verwitweten Mutter und zum Nutzen ihrer Erben an Placidus [von Droste], Abt von Fulda, ihre Adelsgüter in Eichenzell, die sie bisher vom Kloster als Lehen hatten, verkauft haben. Zu diesen Gütern gehören Burgen, Burgsitze, Häuser, Stallungen, Scheunen, Mühlen, Äcker, Wiesen, Gärten, Hutweiden, Gehölze, Fischwasser, Weiher, Frondienste, Schäfereien, Jagdrechte, Wälder, Höfe, Erbzinse, weitere Rechte, Strafen und Einkünfte laut einer besiegelten Wertberechnung (ahnschlags zeugnuß) [vgl. Nr. 2039]. Die Verkaufssumme beträgt 71000 Gulden in Frankfurter oder anderer gängiger Währung (currenten), gerechnet in Albus oder Gulden zu je 60 Kreuzern. 50000 Gulden sollen den Grafen von Berlepsch gleich bezahlt werden; 40000 rheinische Gulden sollen sofort an den dafür Bevollmächtigten geliefert werden, die restlichen 10000 Gulden nach der nächsten Lichtmess [Mariä Lichtmess, 1700 Februar 2]. Die restlichen 21000 Gulden sollen von 1700 Februar 2 an gerechnet über ein Jahr hinweg jeweils gegen Quittung gezahlt werden. Unabhängig vom Stand der Zahlungen weisen die Grafen von Berlepsch dem Kloster das Recht zu, bereits den Zehnten und andere Einkünfte von den Gütern einzunehmen. Weiter übertragen sie dem Kloster die vollständigen Besitzrechte an den Gütern und versprechen, diesen Besitzwechsel durch keinerlei Handlung zu verletzen, wozu sie auch ihre jetzigen und zukünftigen männlichen Verwandten (agnatorum) verpflichtet haben. Bis zur vollständigen Bezahlung behalten sich die Grafen von Berlepsch ihre Eigentumsrechte (hypothec) an den genannten Gütern vor. Ihre Lehn- und Zinsleute entlassen sie aus dem bisherigen Treueverhältnis und verpflichten sie, in gleicher Weise fortan dem Kloster zu dienen. Einschränkend teilen sie weiter mit, dass die Beerwiese denen von Meyers [?] für 800 Gulden verpfändet wurde; die noch ausstehende Verpfändung (obligation) über 625 Gulden hält die Mutter der Grafen. Auch einige Höfe sind mit insgesamt 1425 Gulden belastet; wegen ihnen wurde vereinbart, dass diese Summe dem Kloster am letzten Zahlungstermin erlassen werden soll. Dem Kloster wird zugesichert, dass ansonsten keine weiteren Belastungen, Verpfändungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen auf den Gütern liegen; diese Zusicherung garantieren die Grafen mit ihrem übrigen Hab und Gut. Abt Placidus verspricht seinerseits, die Kaufsumme von 71000 Gulden in der genannten Weise zu entrichten. Die Grafen von Berlepsch bestätigen ihrerseits den Erhalt des ersten Teils der Kaufsumme in Höhe von 40000 Gulden aus der fuldischen Rentkammer. Das Kloster sagt zu, die restlichen 31000 Gulden binnen eines Jahres jeweils gegen Quittung zu entrichten. Die Grafen von Berlepsch quittieren nochmals den Erhalt der genannten 40000 Gulden und verzichten damit für diese Summe auf alle weiteren Ansprüche gegen das Kloster (exception non numeratae nec non solutae pecuniae). Die Grafen versprechen weiter, dem Kloster alle Erb-, Lehn- und Salbücher sowie Register über diese Güter zu übergeben. Beide Seiten versprechen abschließend, nicht gegen diese Vereinbarung zu handeln oder gegen sie vor Gericht zu klagen, unabhängig von allen sonstigen Rechtsentscheidungen geistlicher oder weltlicher Natur. Sowohl Kaufbrief als auch Quittung sind in zweifacher Form für die beiden Vertragsparteien ausgefertigt worden. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften
Unterschriften
(Sittig Herbold graff von Berlebsch manu propria
crafft habender undt extradirter vollmacht in abwesenheit / meines jüngern vetters Peter Philipp gr[af] von Berlebsch / Otto Moritz Wolff von Guttenberg manu propria)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, unbesiegelt [zur Besiegelung vorbereitet]
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Ein Albus (= Weißpfennig) bezeichnet eine seit dem 14. Jahrhundert gebräuchliche Silberscheidemünze, die bis ins 19. Jhd. vor allem im Rheinland, später auch in Hessen geprägt wurde. Ein Albus galt in Hessen neun Pfennige.
Vgl. die notarielle Bestätigung dieser Urkunde vom selben Tag [Nr. 2042].
Vgl. Nr. 2041, Nr. 2044, Nr. 2045, Nr. 2046, Nr. 2048, Nr. 2049 und Nr. 2050.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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