39/36
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 39/36
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Es wird daran erinnert, dass gemäß Instruktion an die Apotheken alle bezahlten und nichtbezahlten Rezepte chronologisch geordnet 15 Jahre aufbewahrt werden müssen (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1825 November 8
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Nutzungsdigitalisat | TIF | Detailseite anzeigen | ||
| Original | Akte | Detailseite anzeigen |
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