1183

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1183

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1482 September 2
Original dating Original dating
Actum am Mantage nach Egidii anno Domini millesimo quadringentesimo octuagesimosecundo

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Es wird bekundet, dass zwischen [Johann I. von Henneberg], Abt von Fulda, und den von Haun in Bezug auf das Erbteil des Klosters Fulda, das er [der Abt?] im Gericht Marbach verteidigt hat, bestimmt worden ist, dass die Männer dieses Erbteils zehn Jahre das Gericht Haun besuchen sollen, so wie dies alle anderen im Gericht Marbach auch tun. Der Zentgraf oder Schultheiß des Gerichts Haun soll darüber dem Abt von Fulda einen Eid leisten und ihm über die Bußen und Gerichtseinnahmen dieses Erbteils jährlich Rechnung ablegen. Nach Ablauf der zehn Jahre soll der Abt von Fulda die Untertanen seines Erbteils das Gericht Haun nicht mehr besuchen lassen. Sollte einer der Untertanen des Abtes mit den Untertanen der von Haun in Streit geraten, soll dies am Gericht Haun entschieden werden. Sollten die Untertanen der von Haun mit Untertanen Fuldas in Streit geraten, soll der Abt entscheiden, an welchem Gericht dieser zu verhandeln ist. Ankündigung des Chirographs (Diß sein zwo ußgesnitten zettel glichs lauts gemacht ...). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Formal description Formal description
Ausfertigung, Papier, Chirograph
Further records Further records
StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 397

Representations

Type Name Access Information Action
Original Original Show details page
Nutzungsdigitalisat JPG Digital media exists Show details page