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Complete identifier
HStAM, Urk. 30, 1
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Übergabe des ius patronatus des Klosters Breitungen an das Stift Hersfeld
Dating
Dating
1209
Original dating
Original dating
1209
Former identifier
Former identifier
A II, Herrenbreitungen
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Elekt Heinrich von Kloster Breitungen bekennt, dass Landgraf Hermann von Thüringen (Thuringie lantgravius) zusammen mit seine Gattin Sophia das Patronatsrecht (ius patronatus), das er über die Kirche in Breitungen innehat dem Abt Siegfried vom Kloster Hersfeld völlig und ungeteilt überträgt. Weil unter dem seinerzeitigen Abt Walter in Breitungen ein Dissenz über die Wahl und die Investitur des Abtes bestand, wurde durch einen Schiedsspruch, der von beiden Seiten angenommen wurde, entschieden. Der Konvent in Breitungen hat die freie Abtswahl ohne Einschränkung durch den Abt von Hersfeld oder von ihm geschickte. Wenn innerhalb von sechs Wochen keine Übereinstimmung erreicht ist, kann der Abt von Hersfeld aus seinem Konvent solche Brüder und soviel er will hinzuziehen. Wenn zwei oder mehr gewählt werden, bestätigt der Abt von Hersfeld einen von diesen oder einen andern, der förderlich erscheint und investiert diesen.
Formal description
Formal description
Notariatsinstrument, Pergament, lateinisch
Literature
Literature
H. Büttner, Die älteste Geschichte der Abtei und des Stifts Breitungen an der Werra, in: MIÖG 47, 1933, S. 385-433 - E. E. Stengel, Über die Schenkungen von Breitungen an die Reichsabtei Hersfeld, in: MIÖG 49, 1935, S. 439-444 - Elisabeth Ziegeler, Die Entwicklung des Territoriums der Reichsabtei Hersfeld (Schriften des Hess. LA f. geschichtl. Landeskunde 7), Marburg 1939
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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| Original | Original | Show details page |