U 121 a
Vollständige Signatur
HHStAW, 19, U 121 a
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Johann, Herr von Helfenstein, und seine Söhne Johann, Wilhelm und Dietrich bekunden, daß sie Johann Frei von Dehrn und dessen Frau Margareta ihren Zehnten zu Lindenholzhausen ('Hulczhusen zur lynden') für eine Geldsumme verkauft haben, die in der besiegelten Urkunde genannt ist, welche die Käufer innehaben, und daß diese ihnen jetzt wiederum 100 oberländische rheinische Gulden geliehen haben. Sie schlagen das Geld auf die Summe des ersten Kaufs und weisen es auf ihren Zehntteil zu Lindenholzhausen an. Wenn sie den Zehnten wieder einlösen wollen, so sollen sie erst die 100 Gulden und dann die Summe der ersten Haupturkunde bezahlen. Sie geloben, daß sie den Chorbischof vom Titel des heiligen Lubentius zu Dietkirchen, von dem der Zehnte zu Lehen rührt, um seine Einwilligung bitten wollen, wie er in die erste Verschreibung eingewilligt hat. Beschaffen sie dessen Zustimmung nicht, so wollen sie doch die Summe ausreichend versichern. - Siegel des Johann, Herrn von Helfenstein, seines Sohns Johann und des Adligen ('festen') Wilhelm von Staffel.
Datierung
Datierung
1456 März 12
Originaldatierung
Originaldatierung
D. uff s(en)te Gregorius tage des heylgen babysts 1455 juxta stilum Treverensem scribendi
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament von der Hand des Limburger Notars Johannes Fegebudel. Die drei Siegel ab. - Rückvermerk (um 1500): 'Diß sint phantbriff ubber den tzend(en) zu Eßhoiff(en) und Hultzhussen'
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Struck, St. Lubentiusstift Dietkirchen, Nr. 225
Repräsentationen
Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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Original | Urkunde | Detailseite anzeigen | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) | Detailseite anzeigen | ||
Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | Detailseite anzeigen |