99/3

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HStAD, E 3 A, 99/3

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Title Title
Instruktion: Die Landräte sind befugt und verpflichtet, Regulative für besondere Fälle zu erlassen, welche bloß in einer Einschärfung der Gesetze oder Anordnungen bestehen. Überschreitung dieser Befugnisse von Seiten der Landräte hat zu unterbleiben und ist den Landständen zu überlassen
Life span Life span
Gießen, 1827 Juli 28

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