62/19

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 62/19

Case file


Identification


Title Title
Generale an sämtliche Justiz- und Polizeibeamte in Hessen: Mit der Verordnung vom 10. Dezember 1810 wurde bekannt gemacht, dass es Ausländern verboten, ist irdenes Geschirr in unserem Lande zu verkaufen. Fremde können solche Waren durch das Land durchführen oder en gros absetzen (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
Life span Life span
Gießen, 1812 Dezember 24

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