Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 91/22

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Anweisung: Es ist notwendig, alle eintretenden Todesfälle noch vor der Beerdigung dem zuständigen Stadt- und Landgericht zu melden. Die Geistlichen sind angehalten, es auch den Bürgermeistern zu melden
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1840 Februar 3

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
nur Xerokopien

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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