606

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 606

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1387 Februar 21
Original dating Original dating
Datum anno Domini MCCCLXXX septimo in vigilia Petri ad kathedram

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Konrad Bruman, [Handwerksmeister], Bürger in Hofheim [am Taunus] (Hoveheim), bekundet für sich, seine Söhne und seine Erben, dass er sich mit Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, wegen des Arbeitslohns (lidelon), den er seinen Gesellen (knechten) im Namen des verstorbenen Herrn [Abt Konrad] von Hanau (Haynauwe) gezahlt hatte, ohne dies durch Urkunden oder Zeugen beweisen zu können, geeinigt hat. Der Abt hat angegeben, dass ihm keine Schulden bekannt seien. Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, hat Konrad einem Vergleich Graf Gerhards von Weilnau und Johanns von Romrod, Komtur in Nidda, zugestimmt und an Eides statt versichert, den Schiedsspruch anzuerkennen. Die Schiedsrichter haben entschieden, dass Konrad vom Abt vier Gulden erhalten soll. Konrad bestätigt den Erhalt des Geldes, bekundet, dass alle bis zum Tag der Ausstellung der Urkunde ausstehenden Arbeitslöhne und sonstigen Kosten damit bezahlt sind und verzichtet auf alle zukünftigen Forderungen auf das Geld. Siegelankündigung. Auf Bitte des Handwerksmeisters Konrad (meister Conrat) besiegeln Graf Gerhard und Komtur Johann die Urkunde. Sie bestätigen die Eidleistung Konrads. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Sealer Sealer
Graf Gerhard von Weilnau
Johann von Romrod, Komtur in Nidda
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel

Representations

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