960

Complete identifier

HStAM, Urk. 56, 960

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Regelungen von Abt und Konvent von Hersfeld bezüglich eines Streits mit der Stadt Hersfeld und Eckhard von Röhrenfurth um das Schultheißenamt und einen [nicht näher genannten] Fischgrund
Dating Dating
(1427 März 7)
Original dating Original dating
Fehlt

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Albrecht [von Buchenau], Abt von Hersfeld, Dekan Albrecht und der Konvent von Hersfeld stimmen ihre Vorgehensweise bezüglich ihres Streites mit der Stadt Hersfeld und Eckhard von Röhrenfurth (Egkard von Rorenferd) um das Schultheißenamt und einen [nicht näher genannten] Fischgrund ab. Abt und Konvent verabreden, die Kosten des Prozesses gemeinsam zu tragen, nur gemeinsam zu handeln und keine einseitigen Vergleiche abzuschließen oder den Streit einseitig zu beenden. Als Prokuratoren werden Dekan Albrecht und Johann von Treysa (Treiße), Kellerer des Klosters Hersfeld, benannt. [Siegelankündigung fehlt].
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament (beschädigt), [an Pergamentstreifen] anhängendes Siegel, ab und verloren
Further records Further records
Nr. 887

Information / Notes


Additional information Additional information
Die Urkunde ist am unteren Rand beschnitten; einige Passagen der Urkunde, u. a. zu den Vollmachten der Prokuratoren, die Originaldatierung und die Siegelankündigung fehlen daher. Die Urkunde ist aufgrund der Zweitüberlieferung auf 1427 März 7 (Datum anno domini millesimo quadringentesimo vicesimoseptimo [ipso die] Perpetue et Felicitatis; siehe Nr. 887) zu datieren.
Laut eines beiliegenden Zettels ist die Urkunde vom Einband des ehemaligen Kopiars K 247 abgelöst worden.

Representations

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