92

Complete identifier

HStAM, Urk. 34, 92

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1459 Mai 31
Original dating Original dating
Datum Mantue, anno 1459, pridie kal. junii, pontificatus anno primo.
Former identifier Former identifier
A II, Kassel Martinsstift

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Papst Pius II. bestimmt mit Beziehung auf die dem Martinsstifte von Papst Eugen IV. unter dem 13. Sept. 1440 und 18. Febr. 1447 (die letztere veröffentlicht durch Nicolaus V.) erteilten Bullen [Schultze] [Reg. Nr. 965 u. 986], deren Inhalt referiert wird, nachdem von Seiten des Landgrafen Ludwig ihm vorgetragen worden ist, wie es den Gläubigen schwer falle, die dort festgesetzten 5 Dukaten zu zahlen, und wie sie deshalb den Ablaß nicht nachsuchten, daß hinfort für jenen Ablaß statt der 5 Dukaten nur 2 rheinische Gulden, halb für die Kirchenfabrik, halb für die Armen Christi, zu entrichten sind. Er erteilt Dechant und Kapitel das Recht, geeignete Beichtväter für die Ablaßtage aus den Kanonikern, Kaplänen, Vikaren und Bepfründeten der Kirche oder anderswoher zu erwählen gemäß den gen. Privilegien.
Formal description Formal description
Ausfert. Pergt., sehr beschädigt, teilweise auf Papier aufgezogen, Bleibulle an Seidenschnur anhängend. - Auf dem Umbug rechts unten der Name des Schreibers: Jo. de Cremonensibus. Darüber: Pro officio fl. 1 und von anderer Hand: Pro Ja. de Rizonibus fl. V, residuum pro S. de Sunmannis. - Unter dem Umbug links am Rande der Monat der Verrechnung: Junii. - Die sonstigen Kanzleivermerke sind nicht mehr lesbar. - Rückw. Registrata.
Printing specifications Printing specifications
Regest: Schultze Nr. 1010.

Representations

Type Name Access Information Action
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