Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 30/10

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Die Bürgermeister jeder Gemeinde haben streng darauf zu achten, dass die Sonntagsfeier vor allen Dingen durch die Juden nicht gestört wird. Es darf kein Vieh aus- und eingetrieben werden, ebenso darf kein öffentlicher Handel zwischen Christen und Juden oder Juden untereinander getätigt werden (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Laufzeit Laufzeit
Vilbel, 1824 März 17

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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