Vollständige Signatur

HStAD, E 3 E, 6/9

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: In jedem ledigen Schwängerungsfalle gilt es nach zwei Seiten Entscheidungen zu treffen. Die eine Seite ist die private und die andere die öffentliche Genugtuung. Zunächst ist die private Seite sicherzustellen, das ist die Ausstattung und Kindesverpflegung, und dann erst sind die richterlichen Strafpunkte von den Kurfürstlichen Amtsleuten zu verfolgen und festzuhalten (Plakat)
Laufzeit Laufzeit
Aschaffenburg, 1766 November 15

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Kurmainz

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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