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Vollständige Signatur
HStAD, E 3 E, 6/9
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: In jedem ledigen Schwängerungsfalle gilt es nach zwei Seiten Entscheidungen zu treffen. Die eine Seite ist die private und die andere die öffentliche Genugtuung. Zunächst ist die private Seite sicherzustellen, das ist die Ausstattung und Kindesverpflegung, und dann erst sind die richterlichen Strafpunkte von den Kurfürstlichen Amtsleuten zu verfolgen und festzuhalten (Plakat)
Laufzeit
Laufzeit
Aschaffenburg, 1766 November 15
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Kurmainz
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Nutzungsdigitalisat | TIF | Detailseite anzeigen | ||
| Original | Akte | Detailseite anzeigen |
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