Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 68/55

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Alle herumziehenden Musikanten dürfen nur die von der Polizei genehmigten und abgezeichneten Liedertexte und Bilder singen bzw. verkaufen. Außerdem müssen diese Personen ein von der Heimatgemeinde ausgestelltes Führungszeugnis besitzen. Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung wird streng bestraft
Laufzeit Laufzeit
Büdingen, 1852 September 18

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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