517
Vollständige Signatur
HStAD, B 3, 517
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1466 Februar 21
Originaldatierung
Originaldatierung
Gehen uff den fritag noch dem eschemittwochentage 1466
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Graf Philipp v. Katzenelnbogen-D[armstadt] verschreibt Hans von Frankenstein d. Ä., dem er 233 Gulden schuldet, eine Rente von zwölf Gulden, welche diesem jährlich zu Martini aus der Beede zu Gerau vom Landschreiber gegen Quittung gezahlt werden soll. Der Graf ist jederzeit berechtigt, diese zwölf Gulden mit 233 Gulden wieder abzulösen, während Hans dieses Kapital, solange der Graf lebt, nicht kündigen darf. Erst nach dem Tode des Grafen ist Hans berechtigt, die 233 Gulden alljährlich ein Vierteljahr vor Martini zu kündigen (Dieser Satz ist nachgetragen.)
Siegler
Siegler
Siegel des Ausstellers
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Nicht vollzogene Ausfertigung Staatsarchiv Darmstadt, Groß-Gerau. Etwa glz. Rev.: Hans v. Franckenstein. Die Urk. hat keinen Siegelschnitt und war nie besiegelt, sondern wurde als Ausfertigung wegen des in Anm. a bezeichneten Nachtrages verworfen; Kasseler Rep. II S. 39
Druckangaben
Druckangaben
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 5391
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |