274

Complete identifier

HStAD, B 3, 274

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1427 Juni 26
Original dating Original dating
D. 1427 guinta feria post nativitatis sancti Johannis baptiste

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Graf Johann v. Katzenelnbogen bekundet, dass er von der Kapelle zu Auerbach mit Wissen des dortigen Kaplans Wilhelm 100 Gulden Frankfurter Währung empfangen hat, um damit die elf Gulden abzulösen, die Graf Johanns Großvater (anich) an Werner Kalb aus der gräflichen Beede zu Reinheim verkauft hat. Da der Auerbacher Kaplan nicht genug Renten besitzt, um seine eigene Kost in seinem Hause zu haben, bewilligt ihm der Graf zu Ehren Marias und aller Heiligen hinfort auf immer die Verköstigung im Schloss. Hierfür sollen alle Auerbacher Kapläne wöchentlich samstags zu Ehren Marias eine Messe lesen und darin für die Eltern des Grafen und seiner Frau, für Graf Wilhelm und dessen Eltern, für den Aussteller und seine Frau und ihren Sohn und dessen Frau beten und für ihr Seelenheil bitten. Darüber sollen jedoch die anderen Messen, mit denen die Kapelle anfänglich dotiert ist, nicht vergessen werden. Wilhelm hat die Auerbacher Kapelle, solange er sie innehat, im Bau und Vermögen gebessert; er hat insbesondere 60 Gulden für eine Weingülte gegeben und diese der genannten Kapelle mit der Bestimmung übergeben, dass jeglicher Kaplan zu Auerbach drei Priester zu sich nehmen soll, nämlich den Pfarrer zu Auerbach, den Frühmesser daselbst und den Kaplan zu Einsiedeln, damit sie, während der genannte Auerbacher Kaplan am Sonntag Reminiscere abends eine Vigilie mit neun Lektionen und am Montag danach morgens eine Seelenmesse für alle Gläubigen liest, mit ihm in der Auerbacher Pfarrkirche drei Seelenmessen lesen, um damit alle verstorbenen Vorfahren des Grafen und ihrer Frauen sowie derjenigen seiner Frau und seiner Schwiegertochter zu gedenken sowie des verstorbenen Grafen Gerhard, Dompropstes von Speyer, und des Grafen Wilhelm und seiner Eltern und Geschwister und aller, die ihm je Gutes erwiesen haben. Hierfür soll der genannte Kaplan von der Weingülte jährlich 1/2 Gulden erhalten und davon den drei übrigen Priestern am Montag nach Reminiscere je vier Schilling geben und die andere Gülte für sich behalten. Hierbei soll es auf ewige Zeiten bleiben. Sollte die Weingülte eines Tages wieder eingelöst werden, müssen die dafür gezahlten 60 Gulden mit Wissen der Grafen anderweitig sicher angelegt werden. Können die bezeichneten Priester einmal an diesen Messen zu Reminiscere nicht teilnehmen, kann der Auerbacher Kaplan mit Zustimmung des Auerbacher Pfarrers andere Priester dazu nehmen, so dass es immer insgesamt vier sind
Sealer Sealer
Siegel des Ausstellers
Formal description Formal description
Staatsarchiv. Darmstadt, Auerbach. Mit dem beschädigten Sg
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Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3346

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