1617
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1617
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1568 Februar 9
Originaldatierung
Originaldatierung
... der geben ist uf Montag nach purificationis Marie und Christi unsers Hern und Seligmachers gepurt im funffzehen hunderten acht und sechzigsten ihare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Andreas Jarmann, Erbkämmerer des Abtes von Fulda, bekundet von Amts wegen, dass er Johann (Hans) Silchmüller und Volkwin Munch, beide Bürger in Fulda, als bestellten Vormündern des Heinrich Scheu, Sohn des verstorbenen Eberhard Scheu, ein Gut in Fulda an der Tränke mit allem Zubehör verliehen hat. Das Gut liegt zwischen den Wohnstätten Andreas Jarmanns und Eberhard Hewers. Heinrich hat nach dem Tod seines Vaters das Gut bei der Nachlassverteilung per Losentscheid (durchs los) erhalten. Die Vormünder sollen das genannte Gut mit Zubehör und allen Rechten zukünftig erblich innehaben. Sie sollen das Gut in gutem Zustand halten und dürfen ohne Wissen [der Erben] nichts davon verpfänden oder verkaufen. Im Namen ihres Pflegesohns Heinrich Scheu haben die Vormünder den Erben einen jährlichen Zins von drei Schock Geld Fuldaer Währung, die eine Hälfte an Walpurgis [Mai 1], die andere an Michaelis [September 29], zu zahlen. Andere Rechte des Amts des Erbkämmerers bleiben von der Belehnung unberührt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Siegler
Andreas Jarmann
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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