2355
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 2355
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1764 Dezember 15
Original dating
Original dating
... der geben ist zu Wien den fünffzehenden tag monaths Decembris nach Christi unsers lieben Herrn und Seeligmachers gnadenreichen geburt im siebenzehen hundert vier und sechzigsten unsers reichs im zwanzigsten jahre
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Kaiser Franz I. bekundet, dass Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehn und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, wie sie dem früheren Abt Amand [von Buseck] bereits von Franz I. 1747 März 2 (den zweyten Martii siebenzenhundert sieben und vierzig) bestätigt worden sind [vgl. Nr. 2279]. Franz bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Fürsten von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehn des Reichs. Heinrich gelobt durch seine Bevollmächtigten, Johann Philipp Freiherr von Bibra, kurfürstlich-mainzischer, fürstlich-bambergischer und fürstlich-würzburgischer Geheimer Rat und Gottfried von Wallau, fuldischer Geheimer Rat und Agent am kaiserlichen Hof, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und das Kloster Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, [[jp...
Signatures
Signatures
(Frantz manu propria
vidit Rudolph [?] fürst Colloredo manu propria
Ad mandatum sacrae casareae / maiestatis proprium / Christian August freiherr von Zech manu propria)
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament in rotem Samteinband, mit gelb-schwarzer Seidenkordel angehängtes Majestätssiegel in Holzkapsel
Information / Notes
Additional information
Additional information
Registraturvermerk auf S. 13: (Collationiert und registriert / M. J. Molitor)
Rudolph Joseph Reichsgraf von Colloredo-Waldsee [geboren 1706 Juli 6, gestorben 1788 November 1], seit 1745 Reichsvizekanzler, vgl. NDB 3 (1957) S. 329.
Vgl. Nr. 2279.
Representations
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