11101

Complete identifier

HStAM, Urk. 85, 11101

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1441 März 16 Felsberg

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Landgraf Ludwig von Hessen und Graf Johann von Ziegenhain bekunden, dass in den Streitigkeiten zwischen Graf Heinrich von Waldeck und seinem Sohn Wolrad einerseits und dem Grafen Otto von Waldeck andererseits folgendes verabredet ist: Die dem Grafen Johann von Ziegenhain überreichten Klageschreiben und deren Antworten bleiben in Kraft. Weitere Klagen können innerhallb von vier Wochen vom nächsten Sonntag an gerechnet von einer Partei an die andere geschickt werden, die sie innerhalb weiterer vier Wochen samt ihrer Antwort dem Grafen Johann zustellen muss. Daraufhin werden Landgraf Ludwig und Graf Johann die früheren und die neuen Klagen rechtlich entscheiden. Von den früheren Vergleichen, die weiter in Kraft bleiben, sollen Abschriften beigefügt werden.
Formal description Formal description
Or., Siegel beschädigt

Information / Notes


Additional information Additional information
Vgl. Nr. 11100; I, 25

Representations

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