91/17
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HStAD, E 3 A, 91/17
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Verfügung: Bei der Visitation des Hypothekenwesens beim Landgericht [Groß-]Umstadt wurden Fehleintragungen festgestellt, deshalb wird verfügt: 1. keine Hypothek darf gerichtlich bestätigt werden, ehe sie nicht ins Orts-Hypothekenbuch eingetragen ist. 2. Sollte die Eintragung schon erfolgt sein und die gerichtliche Bestätigung erfolgte nicht, ist die Eintragung zu löschen. 3. Privateintragungen etc. dürfen nicht erfolgen
Life span
Life span
Darmstadt, 1837 Januar 24
Notes
Descriptors
Descriptors
Groß-Umstadt
Information / Notes
Additional information
Additional information
nur Xerokopien
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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| Nutzungsdigitalisat | TIF | Show details page | ||
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