8/19

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HStAD, E 3 A, 8/19

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Title Title
Anweisung: In der vorliegenden Verordnung vom 11. November 1824 wird erörtert, unter welchen Annahmen auf öffentlichen Versteigerungen ausgebotene, aber ohne Käufer gebliebene Unterpfand-Grundstücke den Gemeinden zum Bebauen überlassen werden sollen (Ausfertigung ist zwei Mal vorhanden)
Life span Life span
Gießen, 1824 Dezember 11

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