1411
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1411
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1509 Juni 19
Originaldatierung
Originaldatierung
Geben zu Hersfelt uf Dinstag nach sanct Vits tag und Cristi unnsers lieben Herren geburt funftzehenhundert neun iare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Wilhelm [II.] Landgraf von Hessen bekundet für sich und seine Erben, dass Wigand von Lüder (Ludder), Konrad von Ebersberg, genannt von Weyhers (Weiers), und Heinrich (Heintz) Holtzmann (Holtzman) auf seinen Straßen einige Kaufleute angegriffen und beraubt haben, woraufhin er zur Wiedergutmachung und Strafe folgende Besitzungen auf fuldischem Gebiet beschlagnahmt hat: die Burg (Burckseß) in Lüder (Ludder) mit Gütern und zugehörigen Zinsleuten; den Anteil Konrads von Weyhers an seinen Burgen und Gütern; Heinrich Holtzmanns Güter. Da die genannten Besitzungen auf fuldischem Gebiet liegen und Eigentum von Abt und Kloster Fulda sind, hat Landgraf Wilhelm auf Bitte Johanns [I. von Henneberg], Abt von Fulda, zugestimmt, die genannten Güter von Wigand, Konrad und Heinrich, soweit sie Eigentum des Klosters Fulda sind, [wieder freizugeben], nachdem sie, wie es bei Käufen und Verkäufen landesüblich (der landart gewonlich) ist, unter Hinzuziehung der über die Güter ausgestellten Register aufgezeichnet und geschätzt worden sind. Die Schätzung hat ein Kaufgeld von 2350 Gulden Frankfurter Währung ergeben. Für diese Summe will der Landgraf die genannten Güter, Burgen und Zinsleute an Abt und Kloster erblich übergeben (erplich zugestalt und ubergeben). Er entbindet alle Zinsleute der genannten Güter ihrer Eide und Pflichten ihm gegenüber, und weist sie an, zukünftig Abt Johann und dem Kloster Fulda zu dienen. Abt Johann hat auf den heutigen Tag 1750 Gulden Frankfurter Währung gezahlt, von deren Zahlung Landgraf Wilhelm ihn und seine Erben lossagt. Für die Zahlung der restlichen 600 Gulden hat Johann einen Monat Zeit. Landgraf Wilhelm überantwortet dem Abt die genannten Burgen und Güter; er sichert dem Abt Schutz und Schirm zu, sollte er künftig im Besitz der Güter angefochten werden. Wenn sich noch weitere Nutzungsrechte (nutzung) Wigands, Konrads und Heinrichs auf fuldischem Gebiet finden, die nicht in den genannten Registern erfasst sind, wird der Landgraf vom Abt eine entsprechende Nachzahlung zur genannten Summe anfordern. Ankündigung des Sekretsiegels des Landgrafen. Ausstellungsort: Hersfeld. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Unterschriften
Unterschriften
(Antonius Alberti T.W. Goarinus subscripsit [unter der Plica]).
Siegler
Siegler
Landgraf Wilhelm
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 922-925
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Vgl. Nr. 1410.
Antonius Alberti stammte aus St. Goar, stand zunächst bis 1512 als Sekretär im Dienst der Landgrafen von Hessen. Danach wechselte er in den Dienst des Klosters Fulda, vgl. Demandt, Personenstaat 1, S. 6 f. Nr. 16 mit weiteren Angaben zur Karriere Albertis. Die über Alberti geschriebenen Initialen T. W. könnten einem anderem Schreiber oder Notar zuzuweisen sein.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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