Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 782

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1422 Februar 14
Originaldatierung Originaldatierung
Gegeben in iare und an tage als obengeschribin steet

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Heinrich von Merlau bekundet für sich und seine Ehefrau Anna, dass er von [seinem Bruder] Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Pfleger Hermann [von Buchenau], Dekan Heinrich und dem Konvent von Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde über die Stadt Hünfeld, die Burg Mackenzell und das Gericht in [Hof-]Aschenbach [Lkr. Hünfeld] erhalten hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1422 Februar 14: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Pfleger Hermann [von Buchenau], Dekan Heinrich und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie Heinrich von Merlau, Bruder des Abtes, und dessen Ehefrau Anna Stadt und Burg Hünfeld mit allem Zubehör, die ererbten und in Pfandbesitz stehenden Teile der Burg Mackenzell und das Gericht in [Hof-]Aschenbach mit den Besitzungen in Nüst (Niddern Nuweste), zum Rückers [oder Rickes] und dem, was sie von den von Schlitz erworben und die zwölf Viertel Getreide, die sie von Werner von Romrod erworben hatten, für 2200 rheinische Gulden verkauft haben. Abt und Kloster behalten sich ein jederzeitiges Wiederkaufsrecht für Stadt und Gericht Hünfeld an Kathedra Petri [Februar 22] vor. Burg Mackenzell und Gericht [Hof-]Aschenbach sind auf drei Jahre vom Wiederkauf ausgenommen. Danach können sie für 1200 rheinische Gulden abgelöst werden; der Wiederkauf muss jedoch ein Vierteljahr vor Kathedra Petri angekündigt werden. Zahlungsort ist Fulda oder eine Burg oder Stadt im Umkreis von drei Meilen nach dem Wunsch der Käufer. Ist Fulda dort in eine Fehde verwickelt, soll Heinrich ihnen freies Geleit verschaffen; auch Heinrich genießt in Fulda freies Geleit. Bei der Ablösung nur eines Teils wird über den verbleibenden Teil eine neue Urkunde ausgestellt. Fordern die Käufer die Rückablösung und kann die Summe nicht gezahlt werden, können sie die Güter an einen Lehnsmann des Klosters verkaufen. Dieser tauscht darüber mit Abt und Kloster Urkunden aus und leistet einen Eid auf den Abt, bevor er die Burg erhält. Die Erträge der Wintersaat stehen beim Wiederkauf den Käufern zu. Von dem Verkauf bleibt in der Stadt Hünfeld und in der Burg Mackenzell das Öffnungsrecht ausgenommen, das nicht gegen die Käufer verwendet wird. Ebenso werden die Folge, Steuer, Viehbede, die zu Fulda gehörenden Klöster (clostere), Geistlichen und Burgmänner und die wiederkäuflich von Frowin von Haun (Hune) erworbenen Güter ausgenommen. Schließlich werden die an das Erzbistum Mainz und den Bischof von Würzburg in Hünfeld und anderswo verpfändeten Güter ausgenommen. Die Käufer sollen die Bürger von Hünfeld nicht mit höheren Steuern belasten als bisher üblich. Die Käufer sind zum Schutz der Güter verpflichtet. Gelder aus zur Burg gehörenden Pfandgütern werden zu Gunsten der Burg wieder angelegt. Siegelankündigung von Abt Johann, Pfleger Hermann und Dekan Heinrich mit dem Konvent von Fulda. (Datum anno Domini millesimo quadringentesimvicesimosecundo ipsa die beati Valentini martitis). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Heinrich von Merlau
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Vgl. zur Folge DRW III, Sp. 603-607.

Repräsentationen

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