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Complete identifier
HStAM, Urk. 34, 56
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1419 Dezember 12
Original dating
Original dating
Sub anno 1419, ind. 12., pontificatus Martini pape V. anno 3., die martis duodecima mensis decembris.
Former identifier
Former identifier
A II, Kassel Martinsstift
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Die Richter des Mainzer Stuhles beurkunden, daß in der vor ihnen anhängig gemachten Klage des Priesters Johannes, natürlichen Sohnes des † Hermann gen. hern Curdes, Schultheißen zu Kassel, wider Dechant, Schulmeister und Kapitel der Stiftskirche St. Martin zu Kassel vor ihnen in der Stadt Höchst (Hoeste) an dem dazu angesetzten Termine der Vertreter des Klägers Andrea Koning, Sachwalter des Mainzer Stuhles, in Gegenwart des Vertreters der Beklagten, Ludwig von Kassel, Geschworenen des Mainzer Stuhles, eine Klageschrift eingereicht hat folgenden Inhalts: Vor und nach 1377 habe in Kassel Hermann hern Curdis, Schultheiß zu Kassel, gelebt, welcher im Juni 1377 eine Pfründe in der St. Martinskirche mit Zustimmung des Dechanten und Kapitels für seine zwei Söhne Hermann und Johannes, den Kläger, bestehend in einem jährlichen Zinse von 3 Mark Kasseler Währung fällig zu Michaelis aus seinen Gütern zu Rothenditmold (Rodendietmeln Rodindiettmol) gestiftet habe. Damals hätten sich Dechant und Kapitel verpflichtet, den gen. Sohn Hermann, wenn er Priester würde, andernfalls den Kläger Johannes, sobald er zum Priester geweiht würde, als Mitkanoniker aufzunehmen; es sei ferner zwischen dem Stifter und Dechant, Schulmeister und Kapitel vereinbart worden, daß nach Abzug von 2 Pfund, die dem gemeinsamen Nutzen dienen sollten, der Rest von den drei Mark dem gen. Sohn Hermann bzw. dessen Bruder Johannes als lebenslängliche Pfründe zufallen sollte. Außerdem hätten Dechant und Kapitel versprochen, einem der Söhne, der Priester würde, an allen Darbietungen wie einem anderen in der Kirche bepfründeten Kanoniker Anteil zu gewähren und ihm jährlich nach der Priesterweihe zu Michaelis von dem Speicher (granario) des Stiftes 5 Malter Frucht Kasseler Maß lebenslänglich zu zahlen, gemäß den darüber ausgefertigten Urkunden. Das Stift habe jene 3 Mark aus den gen. Gütern bis heute bezogen. Vor ungefähr 26 Jahren sei nun der Sohn des Stifters, Hermann, des Klägers Bruder, nach Ablegung des geistlichen Gewandes in den weltlichen Stand übergetreten, in dem er zur Zeit noch lebe, während der Kläger seit 26 Jahren Kleriker sei und 1418 die Priesterweihe erhalten und seitdem das priesterliche Gewand getragen habe. Die Beklagten aber hätten sich geweigert, ihn als Mitkanoniker aufzunehmen und ihn in den Genuß der gen. Pfründe zu setzen. Der Anteil an den Präsenzen usw. sei für einen Kanoniker auf jährlich 30 rheinische Goldgulden zu schätzen. Die von seinem Vater gestifteten 3 Mark hätten zur Zeit der Stiftung 10 Goldgulden und die für die gemeinsame Präsenz davon reservierten 2 Pfund 3 Goldgulden gegolten, sodaß sein Anspruch daran 7 Goldgulden betrage, der gesamte von ihm geforderte Rückstand der Pfründe für ein Jahr, den er einklagt, belaufe sich auf 50 rheinische Goldgulden. - Darauf habe an dem dafür angesetzten Termine der Sachwalter der Beklagten deren Einwände geltend gemacht und die Verwerfung der Klage gefordert. - Die gen. Richter weisen daraufhin den Kläger ab und legen ihm die Tragung der den Beklagten erwachsenen Kosten auf. - Das Urteil ist verkündet durch Lic. Petrus von Linz (Lyns), Protonotar und 'iudex generalis' des Mainzer Stuhles, in Höchst im Konsistorium daselbst. -
Attestors
Attestors
Mag. Heinrich Steinheim von Geismar (Geysmaria), Volpert Regis von Fritzlar (Fritzlaria), Johannes Schancz, Notare und geschworene Schreiber des Mainzer Stuhles.
Sealer
Sealer
Die Aussteller.
Formal description
Formal description
Not.-Instr. des kaiserl. Notars Johannes Meyer von Gudensberg, Klerikers der Mainzer Diözese und geschworenen Schreibers des Mainzer Stuhles, Pergt. mit dem Signete des Notars, Siegel ab.
Printing specifications
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Regest: Schultze Nr. 910.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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