38/74

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HStAD, R 1 A, 38/74

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Title Title
Verordnung: Es ist bei Strafe verboten, dass Untertanen, denen nicht durch einen Schein der Rentkammer bestätigt ist, dass sie auf dem wüst liegenden Gut lastende Gefälle und Schuldigkeiten bezahlen, Heu, Obst, Hopfen und dergleichen ernten und verkaufen
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Darmstadt, 1652 April 29

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