38/74
Vollständige Signatur
HStAD, R 1 A, 38/74
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Es ist bei Strafe verboten, dass Untertanen, denen nicht durch einen Schein der Rentkammer bestätigt ist, dass sie auf dem wüst liegenden Gut lastende Gefälle und Schuldigkeiten bezahlen, Heu, Obst, Hopfen und dergleichen ernten und verkaufen
Laufzeit
Laufzeit
Darmstadt, 1652 April 29
Repräsentationen
Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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