1557
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1557
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1550 Dezember 22
Originaldatierung
Originaldatierung
Geben in unnser und reichs stat Augspurg am zwenundzwaintzigisten tag des monats Decembris nach Christi gepurdt funffzehenhundert und im funffzigisten unser kaiserthumbs im ainunddreissigisten und unnserer reiche im funffunddreissigisten iarn
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Kaiser Karl V. [von Habsburg] bekundet, dass Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, seine Vertreter Jobst von Baumbach und Christoph von Eusigheim (Ussighaim) zur Bestätigung der Fuldaer Regalien zu Karl geschickt hat. Wolfgang bedauert sehr, dass er nicht persönlich anwesend sein kann, entschuldigt dies aber durch sein Alter und seine zahlreichen Verpflichtungen. Deshalb bitten Wolfgangs Vertreter Karl um die Bestätigung aller Regalien, Privilegien, Lehen, Rechte, Besitzungen und Einkünfte, insbesonders der Privilegien, die Kaiser Maximilian [I. von Habsburg] Fulda verliehen hat. Karl bestätigt diese Privilegien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Landgrafen von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Wolfgang gelobt im Gegenzug in einem Brief, den seine Vertreter mitgebracht haben, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Augsburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fuld...
Unterschriften
Unterschriften
(Ad mandatum caesareae et ca/tholicae maiestatis proprium
J[ohannes] Obernburger subscripsi)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Metallschnur angehängtes Majestätssiegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Johann Obernburger war leitender Sekretär der kaiserlichen Kanzlei.
Vgl. hierzu Nr. 1523.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
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