1030
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1030
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1466 Juli 25
Originaldatierung
Originaldatierung
Gebenn zu Gotha uff Fritag Jacobi apostoli anno Domini millesimo quadringentesimo sesxagesimo sexto
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Wilhelm [III.], Herzog von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, schließt mit Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, ein wechselseitiges Bündnis auf drei Jahre. Sie versprechen sich Hilfe im Angriffsfall. Wird Herzog Wilhelm angegriffen, soll der Abt mit 30 oder 40 Berittenen (pferden) zur Hilfe kommen. Der Abt ist nicht zur Hilfe gegen seine Lehnsleute verpflichtet. Stellt der Abt dem Herzog Berittene, hat der Herzog diese zu verpflegen. Kommt der Herzog dem Abt zur Hilfe, muss der Abt die Kosten tragen. Die Burgen des Abtes werden zu Offenhäusern des Herzogs. Dies gilt nicht für den Einsatz gegen Verwandte des Abtes und gegen seine Lehnsleute. Fehden werden nicht im Alleingang beendet, es sei denn, alle Verluste können rückgängig gemacht werden. Der Abt soll den Untertanen des Herzogs, die die Frankfurter Messe besuchen, freies Geleit gewähren. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Gotha. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler
Siegler
[Wilhelm [III.], Herzog von Sachsen]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, angehängtes Siegel (fehlt)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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