Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 587

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1384 November 8
Originaldatierung Originaldatierung
Datum anno et die quibus supra

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Dekan Martin und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, über die 400 Gulden, die er ihnen schuldet, erhalten haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1384 November 8: Abt Friedrich bekundet, dass er die Forderungen von Dekan und Konvent von Fulda in Höhe von 400 Gulden - 200 Goldgulden jährlicher Einnahmen aus der Steuer der Stadt Fulda als Teil ihrer Pfründe und 200 Gulden zum Bauunterhalt des Klosters - anerkennt, die sein Vorgänger Heinrich von Kranlucken zum Nutzen des Klosters aufgenommen und mit Güter in Gelnhausen gesichert hatte, sie aber entgegen der Vereinbarung zum Schaden von Dekan und Konvent nicht abgelöst hatte. Dafür weist der Abt Dekan und Konvent 200 Gulden für ihre Pfründe auf die Walkmühle, die Waage, den alten Zoll und das Geleit in Fulda an, zahlbar zur Hälfte an Ostern, zur Hälfte an Michaelis [September 29]. Der Abt weist die Wollweber, den Waagemeister und den Zöllner an, Dekan und Konvent jährlich das Walkgeld, das Wiegegeld, den alten Zoll und das Geleit zu bezahlen. Die übrigen Einnahmen aus den Rechten verbleiben beim Abt. Sollten die Einnahmen nicht zur Deckung der Forderung ausreichen, können Dekan und Konvent andere Einnahmen (tzinsen) des Abtes an sich nehmen. Auch neue Waagemeister und Zöllner sollen zur Zahlung an Dekan Martin und den Konvent verpflichtet werden. Für den Bauunterhalt weist der Abt Dekan und Konvent 100 Gulden jährlicher Einnahmen von den ehemals als Leibgeding an Berthold (Berldis) von Schemerde, ehemals Kanoniker von St. Marien in Erfurt, Ludwig von Sondershausen, ehemals Dekan des Kanonikerstifts Eisenach und Hermann von Alnhusen aus Thüringen ausgegebenen Gütern an: Großenlupnitz, Beuernfeld, Hötzelsroda (Hetzelsrode), (Boßhartrode), Hastrungsfeld (Hostrungefelde), Kälberfeld, (Undirburbach) [Burbach ?, heute Ortsteil von Wutha-Farnroda], Wenigenlupnitz (Kleynen Lupnitz), Osterbehringen, Wangenheim, Haina [westl. Friedrichswerth] (Hayn), Pfullendorf [heute Ortsteil von Bufleben], Bufleben, Warza und Sonneborn. Weitere 100 Gulden weist der Abt Dekan und Konvent von Burg und Stadt Hammelburg an; sollte Hammelburg nicht zahlen wollen, beschafft der Abt Ersatz. Der Abt kann nach Belieben andere Renten zur Deckung der Zahlungen einsetzen. Der Abt kann 100 Gulden Rente mit 1000 Gulden jederzeit ablösen; die Ablösesumme sollen Dekan und Kapitel in Renten anlegen. Der Ertrag der Thüringer Renten, der 100 Gulden übersteigt, wird für den Botenlohn verwendet; der Überschuss fällt an den Abt. Siegelankündigung des Abtes. (Datum anno Domini MCCCLXXX quarto feria tertia ante diem sancti Martini episcopi). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler Siegler
[Dekan und Konvent von Fulda]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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