411
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 411
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1355 Oktober 17
Original dating
Original dating
Nach Crists gebuerte drutzenhundert iare in dem funnif und funiftzegstem iare am Sunabende nach Lulli und Galli
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Die Brüder Epchin und Hartmann genannt Meiden (Meidim) gestehen Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda zum Ende des Jahres ein Rückkaufrecht für die jährlich 200 Gulden aus der Steuer (bete) von Fulda zu. Diese Einkünfte wurden für 2000 Goldgulden wohl gewogener, gängiger Frankfurter Währung von Heinrich verkauft. Der Rückkauf muss von Heinrich zwei Monate vor Kathedra Petri [1356 Februar 22] angekündigt werden. Innerhalb dieses Zeitraums sind die 2000 Goldgulden in Gelnhausen oder Büdingen von ihm zurückzuzahlen. Epchin und Hartmann müssen eine Rückabwicklung des Geschäfts drei Monate vor dem angegebenen Termin ankündigen. Die 2000 Goldgulden müssen auch in diesem Fall in Gelnhausen oder Büdingen übergeben werden. Spätestens bis Kathedra Petri muss Heinrich das Geld im Gegenzug für die Steuereinkünfte zurückzahlen, andernfalls wird der dafür zuständige Bürge ermahnt. Ist keine Partei an einem Rückkauf interessiert, bleiben die Besitzverhältnisse für ein weiteres Jahr bestehen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers 1, Avers 2)
Sealer
Sealer
Epchin und Hartmann genannt Meiden
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Information / Notes
Additional information
Additional information
Auf der Rückseite der Urkunde werden die Brüder (Meyden) geschrieben.
Teile der Urkunde sind nur mit einer Quarzlampe zu lesen.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Show details page | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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