Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 18, 542

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Bestätigung der Stadt Treysa betr. zwei Rechtssprüche von 1486
Datierung Datierung
1491 Juni 20
Originaldatierung Originaldatierung
Datum vf Montag nach Geruasii et Prothasii martirum anno domini etc 1491
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1491 Juni 20

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Treysa bekunden, daß der vor ihnen erschienene Abt Johann von Cappel Auskunft begehrte über einen zwischen ihm und Cuntze Röllshausen (Reilshusen) am 23. Januar 1486 ergangenen Rechtsspruch (der gespruchen ist in anno etc. lxxx sexto vf montag nach Vincenti martiris), der wie folgt kautet: Nach Beschuldigung und Antwort beider Parteien haben die Schöffen in der Weise Recht gesprochen, daß Cuntze die schuldige Gülte, nämlich 5 fl., innerhalb von 14 Tagen zahlen soll. Ein weiterer Rechtsspruch aus der gleichen Zeit, den Abt Johann ebenfalls begehrte, betraf ihn und Kuntze Lupolt (Lupult). Hier sprachen die Schöffen dergestalt Recht, daß Johann sich 'billich halde' nach Ausweis der Urkunde betreffend Kuntze Lupolt. Die Ausst. bekunden eidlich, daß diese Rechtssprüche so ergangen und gesprochen waren, und daß sie den Hauptbrief darüber unverletzt an Siegel und Schrift im Gericht gesehen hatten.
Rückvermerk Rückvermerk
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Zeugen Zeugen
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Siegler Siegler
die Stadt Treysa
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausf. Papier. - RundSg der Stadt Treysa vorderseitig aufgedrückt, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.298 Nr.1
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
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Druckangaben Druckangaben
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Literatur Literatur
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Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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