542
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 18, 542
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Bestätigung der Stadt Treysa betr. zwei Rechtssprüche von 1486
Datierung
Datierung
1491 Juni 20
Originaldatierung
Originaldatierung
Datum vf Montag nach Geruasii et Prothasii martirum anno domini etc 1491
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1491 Juni 20
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Treysa bekunden, daß der vor ihnen erschienene Abt Johann von Cappel Auskunft begehrte über einen zwischen ihm und Cuntze Röllshausen (Reilshusen) am 23. Januar 1486 ergangenen Rechtsspruch (der gespruchen ist in anno etc. lxxx sexto vf montag nach Vincenti martiris), der wie folgt kautet: Nach Beschuldigung und Antwort beider Parteien haben die Schöffen in der Weise Recht gesprochen, daß Cuntze die schuldige Gülte, nämlich 5 fl., innerhalb von 14 Tagen zahlen soll. Ein weiterer Rechtsspruch aus der gleichen Zeit, den Abt Johann ebenfalls begehrte, betraf ihn und Kuntze Lupolt (Lupult). Hier sprachen die Schöffen dergestalt Recht, daß Johann sich 'billich halde' nach Ausweis der Urkunde betreffend Kuntze Lupolt. Die Ausst. bekunden eidlich, daß diese Rechtssprüche so ergangen und gesprochen waren, und daß sie den Hauptbrief darüber unverletzt an Siegel und Schrift im Gericht gesehen hatten.
Rückvermerk
Rückvermerk
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Zeugen
Zeugen
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Siegler
Siegler
die Stadt Treysa
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausf. Papier. - RundSg der Stadt Treysa vorderseitig aufgedrückt, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.298 Nr.1
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
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Druckangaben
Druckangaben
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Literatur
Literatur
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Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen |