Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 89/4

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: Alle Bürgermeister der Orte sind verpflichtet, ab sofort Bürgerregister anzulegen, in denen alle Ortsbürger verzeichnet sind. Alle Zu- und Abgänge von Personen sind laufend nachzutragen
Laufzeit Laufzeit
Darmstadt, 1822 Juni 17

Informationen / Notizen


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Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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