Vollständige Signatur

HStAD, E 3 A, 19/75

Sachakte


Identifikation


Titel Titel
Verordnung: In Zukunft sollen die von Rentei- und Hoheitsbeamten erhobenen Kollateralgelder nicht mehr zur Dispensationskasse, sondern von den Forstrechnungsbehörden unmittelbar eingezogen und zur Forstdiener-Witwenkasse abgeliefert werden (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
Laufzeit Laufzeit
Gießen, 1818 April 20

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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