19/75
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 19/75
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: In Zukunft sollen die von Rentei- und Hoheitsbeamten erhobenen Kollateralgelder nicht mehr zur Dispensationskasse, sondern von den Forstrechnungsbehörden unmittelbar eingezogen und zur Forstdiener-Witwenkasse abgeliefert werden (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1818 April 20
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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