3/1 (in)

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HStAD, E 3 A, 3/1 (in)

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Title Title
Verordnung: Der Judenbraut soll als Morgengabe ein Zehntel steuerfrei bleiben. Bekommt sie aber das ganze Vermögen mit, soll der vierte Teil freibleiben. Zieht sie aber in ein Land, wo diese Befreiung nicht üblich ist, soll sie auch diese Befreiung in hiesigem Land nicht genießen
Life span Life span
Darmstadt, 1725 Dezember 4
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Nummer 10

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