27/2

Complete identifier

HStAD, A 2, 27/2

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1222 April
Former identifier Former identifier
A 2 Büdesheim, 1222-04

Provenance


(Previous) provenances (Previous) provenances
Mainz, St. Stephan

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Büdesheim: Propst B, Dekan G. und Kantor C des Mainzer Domkapitels erneuern als vom päpstlichen Stuhl delegierte Richter auf Verlangen des Mainzer St. Stephans-Stiftes einen Vertrag zwischen diesem und dem inzwischen verstorbenen Edlen Reinbod v. Bingen, den dessen Sohn Hermann nicht mehr anerkennen wollte. Der wörtlich inserierte Vertrag besagt: Reinbod v. Bingen beanspruchte zu den Gütern, die er erblich in dem dem St. Stephans-Stift gehörigen Hof (curtis) Büdesheim (Budensheim) besaß und aus denen er dem Stift bestimmte (einzeln aufgeführte) jährliche Erträge abzuliefern hatte, auch noch den ihm angeblich vor langer Zeit lehnrechtlich übertragenen Zehnten aus einigen Weinbergen. Da ihm dieser nicht gewährt wurde (so ist wbl zu ergänzen), verweigerte er die Abgabe jener Erträge. Das Stift erläßt nun Reinbod für die Zeit seines Lebens, nicht aber seinen Nachfolgern jene Abgaben, wogegen Reinbod, auch für seine Erben, auf den Zehnten verzichtet. Zeugen
Formal description Formal description
Original-Pergament, drei beschädigte Siegel

Representations

Type Name Access Information Action
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Original Urkunde Show details page