17/452

Vollständige Signatur

HStAD, A 2, 17/452

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1490 März 15
Originaldatierung Originaldatierung
Der geben ist zu sant Martinsburgk inn unser stat Mentze, uff montag nach dem sonttag Oculi a.d. millesimo quadringentesimo nonagesimo
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A 2 Bingen, 1490-03-15

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Mainz, Domstift

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Bingen: Erzbischof Bertold verordnet mit Zustimmung des Domstifts und im Nachgang zu der von ihm der Stadt Bingen erteilten Polizei- und Regimentsordnung, dass die in dieser Stadt Zuziehenden, soweit sie leibeigen sind, ihren nachfolgenden Herrn nur mit Leibbede und Fastnachtshuhn zu dienen haben
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Siegel des Erzbischofs

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Gleichzeitige Abschrift, Pergament, in Bucheinband verwendet gewesen. Auf der (aufgeklebt gewesenen) Rückseite Teilstück (Anfang) der Abschrift eines Schiedsspruchs des Erzboschofs Berthold zwischen dem Domkapitel und der Stadt Bingen, unter Bezugnahme auf die Ordnung, erteilt zu Aschaffenburg am sampßtag nach sant Sebastians tag anno etc. octuagesimo octavo <26.1.1488>. (Genannt: die Zölle an der Gauweportten, der Rynezoll und des Budels zoll; Crißtmanßhenn und der Schultheiss; Philips Koche und Johan Kangißer zu Byngen; Monsterer und Laynßheymer Wein) / ZB 1936/41

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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