241/232

Complete identifier

HStAD, A 1, 241/232

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Wimpfen: Der Deutschordensmeister Eberhard v. Seinsheim vidimiert eine [inserierte] Urkunde König Siegmunds von 1430 Nov. 17 [= 241/224], in der dieser der Stadt Wimpfen auf Bitten ihrer Gesandten erlaubt, gemäß einem von ihnen vorgelegten Majestätsbrief seines Vorgängers König Albrecht [= 241/25, 1303 Januar 21] die Brücke in der Oberstadt von Wimpfen wieder aufzubauen und erneuert den zu erhebenden Zoll mit seinen näher beschriebenen Gebühren. Wenn die Brücke ausgebessert werden muß, soll die Stadt Wimpfen dies tun dürfen. Alle Pilger sollen vom Zoll befreit sein. Aussteller erneuert auch die Erlaubnis König Ruprechts, eine Brücke über die Jagst zu schlagen, doch soll dort kein Zoll erhoben werden.
Dating Dating
1433 April 22 (1430 November 17)
Original dating Original dating
1433, Mittwoch vor St. Georgentag
Former identifier Former identifier
A 1 Wimpfen, 1433-04-22 (1430-11-17)

Provenance


(Previous) provenances (Previous) provenances
Wimpfen, Stadt

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Wimpfen: Vidimus Eberhard v. Sonsheim, Deutschordensmeister über König Sigismund Privileg de 1430 wegen der zu erbauenden Brücke und den darauf zu erhebenden Zoll
Sealer Sealer
Aussteller
Formal description Formal description
Ausf., Perg., Sg. gut erh.

Representations

Type Name Access Information Action
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Original Urkunde Show details page