2924 (in)
Complete identifier
HStAD, E 10, 2924 (in)
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
Gießen 1642 Mai 2
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Landgraf Georg II. v. Hessen bekundet, daß die Judenordnung für sein Fürstentum 1639 erneut gedruckt worden sei. Dort sei vorgesehen, daß sich die Juden der Landgrafschaft der Lästerung Christi und der christlichen Religion enthalten und sich nur an das halten sollen, was in den Schriften Mosis und der Propheten vorgegeben ist, keine neuen Synagogen errichten, in Religionssachen nicht mit Christen disputieren sowie näher umschriebene Verpflichtungen betr. Handel und Gewerbe einhalten sollen. Damit diese Ordnung in Zukunft besser eingehalten werde, hat er seinen Beamten verordnet, daß alle in ihren Ämtern wohnhaften Juden, die das 14. Lebensjahr erreicht haben, auf den 28. Juli sowie den 31. Januar an einen gewissen Ort des Amts ins Rathaus geladen werden sollen, damit ihnen dort die Judenordnung verlesen werde. Sie soll ihnen dort erläutert und von ihnen beschworen werden. Die Vorgänge sollen fleißig protokolliert werden. Abwesende sollen mit 20, Juden unter ihnen aber mit 30 Reichstalern bestraft werden.
Formal description
Formal description
Pap.; Reproduktion
Descriptors
Descriptors
Gießen
Hessen-Darmstadt, Landgrafen v.:Georg II.
Hessen, Landgrafschaft
Hessen, Landgrafschaft:Juden
Judenordnung
Religionssachen
Disputationsverbot
Handel
Gewerbe
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | Show details page |