Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1539

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1547 März 3
Originaldatierung Originaldatierung
Geben zu Fulda Donnerstags nach Invocavit im funffzehenhunderten sieben unndvierzigsten ihare

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Es wird bekundet, dass Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, auf dem Landtag in Fulda, der 1546 Dezember 30 (Donnerstag nach dem heiligen Christagk nehstverschienen) mit Dekan und Konvent, Ritterschaft und Gesandten der Städte des Klosters abgehalten worden ist, eine allgemeine Steuer zur Erstattung der an den Kurfürsten von Sachsen gezahlten Brandschatzung (in entrichtung des krigs volcks) beschlossen hat. Nach dem auf dem Landtag erzielten Vergleich haben sich zwischen dem Abt und den Erben der von Eberstein einige Streitigkeiten wegen ihrer Lehnsleute im Amt Bieberstein, die zu den Gerichten in Hofbieber (Hofbibra) und (Landzall) gehören, wegen ihres Huldigungseides und ihrer Steuer ergeben. Die Erben der von Eberstein haben dem Abt Huldigungseid und Steuer verweigert. Der Abt hat auf den Huldigungseid und die Steuer bestanden, wie es zuvor in einer besiegelten Urkunde (abrede) von 1544 Januar 10 (Geben zu Fulda Donnerstags nach Trium Regum im funffzehenhunderten vier unnd vhierzigsten ihare) beschlossen worden ist. Ludger von Mansbach hat die Steuer von den Lehnsleuten der von Eberstein eingezogen und einbehalten, was der Abt ihm aber nicht erlaubt hatte. Darauf hat Ludger die eingenommene Steuer mit einem Verzeichnis der Personen, die bezahlt haben, in die Küchenmeisterei des Abtes geliefert. Dies soll aber die Rechte und Gewohnheiten aller Beteiligten nicht einschränken und auch die Gültigkeit der genannten Urkunde [von 1544 Januar 10] nicht in Frage stellen. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Seite 2 und 3, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)
Siegler Siegler
Abt Philipp, Ludger von Mansbach
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Während des Schmalkaldischen Kriegs hatte das Kloster im Dezember 1546 an die Anführer der durchziehenden Truppen, u. a. den Kurfürsten von Sachsen, eine Brandschatzung von 30.000 Gulden zum Abkauf von Plünderungen zu zahlen, vgl. Leinweber, Fuldaer Äbte und Bischöfe, S. 108; Germania Benedictina VII, S. 293 f.
Die Urkunde mit dem Datum 1544 Januar 10 ist nicht im Bestand Urk. 75 enthalten.

Repräsentationen

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