1955
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 1955
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
[1678 April 18]
Former identifier
Former identifier
1678
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Eidesformel für Placidus von Droste, Abt von Fulda. Placidus gelobt seinen festen Glauben an das Glaubensbekenntnis (symbolo fidei), das vollständig wiedergegeben wird; darüberhinaus bekennt er seinen Glauben an die Überlieferung der Aposteln und der Kirche, die Gewohnheiten und Gesetze der Kirche, die Bibel in der Auslegung durch die katholische Kirche; die Kirche hat die Auslegungsgewalt über die heilige Schrift; er bekennt, dass es sieben von Christus eingesetzte Sakramente gibt: Taufe, Konfirmation, Eucharistie, Beichte, Letzte Ölung, Priesterweihe und Ehe; er bekennt seinen Glauben an die Lehre von der Erbsünde des Konzils von Trient; den Nutzen von Messen für Lebende und Verstorbene, an die Realpräsenz Gottes in der Eucharistie und die Transsubstantiationslehre; an das Fegefeuer, die Verehrung der Reliquien, die Kraft der Kirche zur Lossprechung von Sündenschuld; die Gesetze der Kirche und der ökumenischen Konzilien, insbesondere des Konzils von Trient; er verurteilt alle von der Kirche verurteilten Häresien. Außerhalb der katholischen Kirche kann kein Heil sein. Er gelobt dieses Bekenntnis auch von seinen Schutzbefohlenen zu fordern und entsprechend zu lehren. Sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur (angeknotet)
Information / Notes
Additional information
Additional information
Unter dem Text links: (XII [grossi] B. Rocavena [?] / A. Lasagna).
Unten links am Rand: (XII).
Unter dem Text rechts: (I. Douilus [?]).
Über dem Text rechts: (Concordat M. Minutum [?]).
Auf der Rückseite: (Forma professionis fidei).
Die Datierung folgt der Urkunde Nr. 1954, in der auf das Eidformular Bezug genommen wird.
Die von der päpstlichen Kanzlei übersandte Eidesformel wurde ohne Faltung einer Plica durch die an Hanfschnur befestigte Bleibulle verschlossen. Darauf weist bereits die Urkunde Nr. 1953 hin (formam quam sub bulla nostra mittimus introclusam).
Vgl. hierzu auch die Urkunden Nr. 1949, 1950, 1951, 1952, 1953 und 1954.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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| Original | Original | Show details page | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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