1340
Complete identifier
HStAM, Urk. 26, 1340
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1469 Juli 25
Original dating
Original dating
Datum a. d. 1469, in die Iacobi apostoli beati.
Former identifier
Former identifier
A II Haina, Kloster
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Die Brüder Tile, Hermann und Konzmann von Falkenberg, Wäppner, verkaufen dem Kloster Haina für eine Summe Gulden all ihre Freiheit, Herrlichkeit, Lehens- und Eigentumsrechte an dem Viertel des Dorfzehnten in und vor dem Dorf Singlis (Songelschen), des kleinen Zehnten im Dorf und des Fruchtzehnten auf dem Felde samt allem Zubehör, wovon der Propst zu Heydau (zur Heyde) Henne Imhof (in dem Hobe) 2 Drittel von ihnen zu Lehen, das restliche Drittel als Erbe besaß; Henne hatte das Viertel mit Einwilligung ihres Vetters weiland Werners von Falkenberg an den ebenfalls verstorbenen Ebert Schroder, Bürger zu Homberg, verpfändet und verkauft, der es an das Kloster Haina weiterveräußerte, worauf auch der Propst dem Kloster seine Eigentums- und sonstigen Rechte verkauft hat, wie dies die darüber ausgestellten Urkunden bezeugen. Tile, Hermann und Konzmann verkaufen dem Kloster dazu für eine weitere Summe Gulden Frankfurter Währung ihre Gerechtigkeit, Herrlichkeit, Lehens- und Eigentumsrechte an dem ganzen Zehnten zu Nordwig (Noerdewigk) vor und um Singlis, den die Bürger Ebert Rube und Konz Gilße zu Homberg in Hessen (Hoemberg in den Hessen) von ihnen zu Lehen trugen; Konz und seine Stiefsöhne Johann und Heinrich, die Kinder weiland Johann Feldagkirs, hatten ihre Hälfte mit Einwilligung weiland [Hans von Falkenbergs], ihres Vaters, an weiland Ebert Schroder versetzt und verpfändet, von dem sie an Haina kam; jetzt haben sowohl Ebert Rube wie Konz Gilße ihre Rechte an diesem Zehnten dem Kloster verkauft und aufgelassen, wie dies die darüber ausgefertigten Urkunden besagen. Die Brüder von Falkenberg leisten auf ihre Rechte an dem genannten Viertel des Zehnten zu Singlis und am Zehnten zu Nordwig Verzicht und geloben Währschaft; insbesondere verpflichten sie sich, das Kloster gegen etwaige Ansprüche ihres Bruders Hans zu verteidigen und schadlos zu halten und ihm, wenn Hans wieder im Lande ist, ohne weitere Kosten seine Einwilligung zu dem Verkauf zu beschaffen.
Sealer
Sealer
Tile, Hartrad von Elnhausen (Aln-), Burgmann zu Borken, und Henne Kuberg, Schultheiß ebd.
Formal description
Formal description
Ausf., dt., Perg., wegen Moders aufgeklebt, Schrift z. T. zerstört. - Urspr. 3 RundSg. anh. 1. Tiles 2,2 cm, Schild mit 2 abgewandten Schlüsseln, U.: tilo · von · falkinberc; 2. Hartrads, 2,3 cm, Schild mit schreitendem Hahn, U.: s' hartrat 'vn' elhußen; 3. fehlt.
Printing specifications
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Regest: Franz Nr. 1061, Zweiter Band
Representations
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